Schon lange kennen wir Horrorgeschichten von Föhns in der Badewanne – und sie sind nicht die einzigen elektrischen Geräte, die wir vom Wasser fernhalten sollten. Nicht ohne Grund gibt es den elektrischen Schutzbereich im Bad –  bzw. die Schutzbereiche, vier um genau zu sein. Wir klären Sie darüber auf, was Sie wo anschließen dürfen und was Sie lieber sein lassen sollten.

Schutz nach VDE 100

Wir haben schon oft von der DIN-Verordnung gesprochen. Sie macht Angaben über sämtliche bauliche Maßnahmen – und auch das Bad ist mit eingeschlossen. Hier geht es darum, dass in Räumen mit Badewanne und/oder Dusche die Gefahr durch Stromschläge gebannt wird. Um das zu tun werden in der DIN 57100/VDE 100 im Teil 701 vier Schutzbereiche festgelegt.

Schutzbereich 0: In Dusche und Badewanne

Der sensibelste Bereich des Bades ist in der Dusche und Badewanne. Hier ist die Gefahr durch einen Stromschlag am höchsten, da elektrische Geräte unvermeidlich Wasser ausgesetzt werden. An Steckdosen ist hier also gar nicht zu denken. Es dürfen ausschließlich Leuchten mit einer Schutzkleinspannung von höchstens 12V verbaut werden. Auch fest installierte und batteriebetriebene Geräte dürfen maximal dieselben Spannung besitzen.

Außerdem müssen die Leuchten in diesem Bereich zwingend die Schutzart IP X7 aufweisen, denn das bedeutet, dass sie vor dem Eintauchen geschützt sind. In den meisten Fällen findet man bei geeigneten Leuchten schon auf der Verpackung den Hinweis, dass sie im Inneren der Badewanne und Dusche verbaut werden dürfen.

Schutzbereich 1: über Dusche und Badewanne

Auch der Bereich direkt über Dusche und Badewanne kann gut und gern mal nass werden. Darum dürfen hier im Umkreis von 60 cm rund um den Duschkopf nur Leuchten der Schutzart IP X5 verbaut werden. Diese sind gegen Strahlwasser geschützt.

Auf der Fläche bis zu 2,25 m über dem Fußboden der Dusche und Badewanne wird außerdem dazu geraten nur fest installierte Verbrauchergeräte wie Lüfter oder Boiler anzuschließen. Deren elektrische Zuleitungen müssen unbedingt auch immer senkrecht verlegt sein.

Schutzbereich 2: 60 cm rundherum

Dieser Schutzbereich im Bad umfasst die Fläche, welche sich 60 cm vor und neben der Badewanne befindet. Das fasst auch die verlängerten senkrechten Linien des Badewannenrandes mit ein. In diesem Bereich gelten im Grunde zunächst die gleichen Anforderungen wie im Schutzbereich 1.

Zusätzlich ist hier allerdings die Installation von Waschmaschinen und Leuchten möglich. Letztere müssen nur noch der Schutzklasse IP X4 entsprechen – sie sind damit gegen Spritzwasser geschützt. Steckdosen und Schalter haben hier aber dennoch nichts zu suchen!

Übrigens: Sind die Nassbereiche durch eine Trennwand gesichert, verringert sich der Bereich. Fragen Sie aber hierzu am besten  beim Kauf der Trennwand direkt nach, denn der Wert ist abhängig von Material und Größe dieser.

Schutzbereich 3: 240 cm rundherum

An den Schutzbereich 2 schließt sich Bereich drei mit 240 cm an – das heißt alles was in einem Umkreis zwischen 60 und 300 cm von der Badewanne liegt (auch die Wandflächen). Hier sind Steckdosen und Schalter erlaubt. Sie müssen aber über eine FI-Schutzeinrichtung verfügen. Außerdem dürfen sie nur einzeln von Trenntransformatoren oder mit einer Schutzkleinspannung von maximal 12 V versorgt werden.

Weiterhin ist der Einbau von Verbindungsdosen und Leuchten ohne besondere Schutzart erlaubt. Generell sollten im Bad aber besser spezielle Badleuchten verwendet werden, die spritzwassergeschützt sind. Nicht genehmigt sind dagegen Leitungen, die für die Versorgung anderer Räume zuständig sind. Allgemein dürfen Leitungen weiterhin nur senkrecht verlegt werden.

Ausnahmen

In den Schutzbereichen 0, 1 und 2 sind weder Steckdosen, noch Schalter zugelassen. Die einzige Ausnahme sind in Leuchten integrierte Schalter. Diese dürfen die Schutzart aber keinesfalls herabsetzen.
Quellen
www.sanitaer-und-heizungsbau.com/blog/elektrischer-schutzbereich-im-bad/
www.baunetzwissen.de/…/elektrische-schutzbereiche-im-bad-172830
www.dein-elektriker-info.de/elektroinstallation-bad/