Ein barrierefreies Bad muss längst nicht mehr an Seniorenheime oder Krankenhäuser erinnern. Nein, heutzutage kann auch das behindertengerechte Bad stilsicher und elegant gestaltet werden. Also, warum eigentlich nicht in die Zukunft und damit in den altersgerechten Umbau investieren? Hier erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.

 

Barrierefrei, behinderten- oder seniorengerecht?

Auch wenn die Begriffe meist als Synonyme gebraucht werden, bedeuten sie nicht dasselbe. Senioren sind nicht zwangsweise auf den Rollstuhl angewiesen. Das bedeutet, dass auch das das altersgerechte Bad nicht unbedingt für den Rollstuhl bzw. den Rollator geeignet sein muss. Das Bad sollte allerdings trotzdem barrierefrei sein, um das Bewegen so leicht wie möglich zu machen.

Das behinderten- bzw. rollstuhlgerechte Bad dagegen muss auch für Rollstuhlfahrer geeignet sein. Dazu muss es gegenüber dem seniorengerechten Badezimmer einige weitere Grundlagen erfüllen. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich an der DIN 18040 orientieren. Diese DIN-Ordnung gibt vor, wie ein barrierefreies Bad auszusehen hat.

 

Die DIN 18040

Die DIN 18040 gibt seit 2011 eindeutige Kriterien zur Barrierefreiheit vor. Diese werden in einigen Bundesländern als Baubestimmungen ausgelegt. Der erste Teil der DIN 18040 beschreibt die Barrierefreiheit in öffentlichen, der zweite Teil in privaten Gebäuden. Die “Barrierefreiheit nach DIN 18040-2” oder eine “Uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl nach DIN 18040-1” sind also wünschenswert, jedoch nicht überall zwingend notwendig. In manchen Fällen sind einige der vorgegebenen Umbauten nicht sinnvoll oder generell nicht möglich. An die DIN halten müssen Sie sich nur, wenn Sie eine staatliche Förderung oder einen Kredit erhalten.

 

Das macht das barrierefreie Bad aus

Generell bedeutet Barrierefreiheit mehr Platz! Das heißt genauer, dass zwischen zwei Sanitärelementen immer mindestens 20cm Freiraum gelassen werden müssen. Zwischen Sanitäreinheit und Wand müssen es sogar 30cm sein. Außerdem muss die Bewegungsfläche vor Sanitärelementen entsprechend angepasst werden. Für normale Erwachsene beträgt diese 60x60cm, um als barrierefrei zu gelten, müssen es 120x120cm, als rollstuhlgerecht sogar 150x150cm sein.

Falls diese Änderungen nachträglich vorgenommen werden sollen, kann es hier bereits zu Problemen kommen. Teilweise müssten dafür Wände versetzt werden. Wenn allerdings eine akute Notwendigkeit zum Umbau besteht, kann dafür eine staatliche Förderung beantragt werden.

 

Darauf muss beim (Um-)Bau geachtet werden

Neben der generellen Bewegungsfreiheit müssen auch für die einzelnen Badelemente bestimmte Regelungen beachtet und eingehalten werden.

Die Türen im barrierefreien Bad

Türen müssen zu allererst einmal schwellenlos sein. Außerdem muss die Breite des Türrahmens entsprechend angepasst werden. Für das barrierefreie Bad sind hier 80 cm und für das rollstuhlgerechte Bad 90cm veranschlagt. Außerdem muss vor der Tür ausreichend Platz gelassen werden.

Türen sollen möglichst nach außen zu öffnen sein, damit sie potenziellen Helfern den Zugang erleichtern. Alternativ kann natürlich auch eine Schiebetür eingesetzt werden. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, Normschlösser zu verwenden. Diese erleichtern das Öffnen von außen, falls die Tür verschlossen sein sollte.

Die Qual der Wahl: Badewanne oder Dusche?

Das barrierefreie Bad ist schon längst nicht mehr zwangsweise an eine Dusche gebunden. Auch Badewannen können problemlos verbaut werden und einen zusätzlichen Komfort bieten. Geachtet werden muss bei beiden Varianten auf einen rutschfesten Bodenbelag. Außerdem gibt es einige spezifische Bestimmungen.

 

Duschen im barrierefreien Bad

Die Dusche muss bodengleich sein. Das bedeutet, dass sie maximal 2 cm Unterschied zum Boden haben darf. Das ermöglicht den bequemen Einstieg. Außerdem muss die Dusche über Haltegriffe und einen klappbaren Duschsitz verfügen. Letztere sollte eine Höhe von 46 bis 48 cm, eine Tiefe von 45cm und eine Belastbarkeit von mindestens 100kg haben.

Weiterhin müssen bei der Armatur einige Vorgaben beachtet werden. Sie sollte in 85cm Höhe seitliche zum Duschsitz angebracht werden. Außerdem sollte sie zur leichten Bedienbarkeit über einen Mischhebel verfügen.

 

Badewannen im barrierefreien Bad

Die Duschwanne kann gegenüber der Dusche mehr Komfort mit sich bringen. Nutzern steht hier zur Wahl, ob sie duschen oder baden möchten. Der Einstieg in die Wanne kann ganz einfach mit einer seitlichen Tür gewährleistet werden. Alternativ bieten sich hier auch Wannenlifter an, die an der Wand zu montieren sind.

Bei Menschen, die Probleme mit dem Aufstehen haben, bieten sich außerdem Sitzbadewannen an. Damit wird ein zu großer Höhenunterschied vermieden. Wer bereits über eine Badewanne verfügt, kann diese problemlos mit einem aufblasbaren Wannensitz nachrüsten.

 

Die Toilette im barrierefreien Bad

Wie bei den anderen Sanitäranlagen, gilt es auch bei dem WC, einige Dinge zu beachten. Zuerst einmal müssen links und rechts neben der Toilette hochklappbare Stützgriffe angebracht werden. Weiterhin muss eine Rückenlehne im Abstand von 55cm von der Vorderkante des WCs vorhanden sein. Bei der hängenden Toilette ist dies meist durch die Wand gewährleistet.

Der Sitz des WCs muss in 46 bis 48cm Höhe angebracht sein. Sinnvoll ist es aber einen höhenverstellbaren Sitz anzubringen, um maximalen Komfort für alle Benutzer zu garantieren. Weiterhin muss die Spülung im Sitzen mit Arm oder Bein erreichbar sein. Es kann hier sinnvoll sein, diese in die Stützelemente zu integrieren.

Das Toilettenpapier muss ebenso im Sitzen erreichbar sein. Alternativ kann hier auch ein Dusch-WC angebracht werden. Dieses besitzt unter der WC-Brille eine ausfahrbare Düse. Diese übernimmt mit warmen Wasser und einem Föhn die Toilettenhygiene.

 

Das Waschbecken

Das Waschbecken an sich sollte in einer Maximalhöhe von 80cm angebracht werden. Jedoch gilt diese Regelung für sitzende Personen und ist nicht zwangsweise barrierefrei. Um auch stehenden Personen die Bedienung bequem zu ermöglichen, sollte entweder ein zweites Waschbecken angebracht oder mit einem höhenverstellbaren Waschbecken gearbeitet werden.

Auch am Waschbecken müssen seitliche Stützhilfen angebracht werden. Diese können auch gleichzeitig als Handtuchhalter genutzt werden und müssen bis zu 100 kg tragen können. Dabei sollte dringend auf die Traglast der Wand, an der sie montiert sind, geachtet werden.

Zusätzlich setzt das barrierefreie Waschbecken leicht bedienbare Armaturen und einen mindestens 1m hohen Spiegel über, sowie Ablageflächen neben dem Waschbecken, voraus. Um ein Waschbecken rollstuhlgerecht zu gestalten, muss es außerdem unterfahrbar sein.

Armaturen sollten über einen Einhebelmischer verfügen und maximal 40cm von der Waschbecken-Vorderkante entfernt sein. Zur Barrierefreiheit gehört außerdem ein langes, ergonomisches Bedienelement.

 

Zuschüsse beim Umbau zum barrierefreien Bad

Der Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit kann sich als sehr kostspielig herausstellen. Deswegen gibt es staatlich geförderte Projekte mit Fördermöglichkeiten bis zu 5.000€. Dieser Förderantrag muss allerdings unbedingt vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Alternativ werden für den Umbau auch günstige Kredite angeboten. Wenn jedoch eine Förderung jeglicher Art in Anspruch genommen wird, sollten dringend die DIN-Vorgaben beachtet werden.

 

Auch wenn der Umbau hin zum barrierefreien Bad kostspielig ist, so ist er doch auch immer eine Investition in die Zukunft. Denn wenn der das Bad einmal steht, kann man auch im Alter komfortabel in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
Quellen
www.mach-dein-bad.de
www.pflege.de/barrierefreies-wohnen
www.pflege-durch-angehoerige.de